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Änderungen bei der Gewährleistung beim Oldtimerkauf

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Das bereits seit weit über einem Jahr geltende, neue Gewährleistungsrecht, das auch beim Kauf von Oldtimern gilt, findet in der Praxis wenig Beachtung. Das bestätigte Alexander Einfinger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gegenüber der Online-Redaktion von SJS Carstyling. Die Regelungen waren bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und würden in der Praxis weitgehend ignoriert. Dabei ergeben sich zahlreiche Änderungen, welche die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken. Speziell für den Kauf älterer Fahrzeug gilt: Es ist nun wichtiger als bisher, das Fahrzeug vor dem Verkauf detailliert zu beschreiben und die Erwartungen an die Beschaffenheit separat zu definieren. Aber damit nicht genug. Wir fassen noch einmal alle Änderungen in einem Beitrag kompakt zusammen: 1. Wann liegt ein Sachmangel vor? In den erwähnten Änderungen wurde der Begriff „Sachmangel“ neu definiert. Objektive und subjektive Anforderungen an einen Oldtimer sind nun gleichrangig. Demzufolge liegt ein Mangel vor, wenn der Oldtimer die objektiven Anforderungen an…